LIECHTENSTEIN
Steuern
Unternehmenssteuern
In Liechtenstein werden als Unternehmenssteuern folgende Steuern erhoben:
- Gründungssteuer (bzw. Gründungsgebühr)
Bei der Errichtung von juristischen Personen mit einem in Anteile zerlegten Kapital (AG, GmbH) beträgt die Gebühr 1 Prozent vom Betrag, der der steuerpflichtigen Gesellschaft als Gegenleistung für die Beteiligungsrechte zufällt ( Freigrenze von CHF 250'000.- ist zu beachten); bei der Errichtung der anderen juristischen Personen ist eine Gründungsgebühr von 1 Prozent auf das statuarische Kapital, welches den Betrag von CHF 250'000.- übersteigt, zu entrichten.
- Kapital- und Ertragssteuer
Wird nur erhoben von den im Land tätigen Unternehmen. Der Kapitalsteuersatz beträgt 2 Promille, der Ertragssteuersatz 7,5 bis 20 Prozent.
- Besondere Gesellschaftssteuer (Kapitalsteuer)
Kapitalsteuer auf das Kapital und die Reserven der Sitz- und Holding-Gesellschaften. Der Steuersatz beträgt 1 Promille jedoch mindestens CHF 1'000,- im Jahr.
- Couponsteuer
Die Couponsteuer wird erhoben auf Coupons von Kapitalanteilen an juristischen Personen, Obligationen, Anteilen an Anlagefonds usw.. Sie beträgt 4 Prozent.
Verbrauchssteuern
Der allgemeine Mehrwertsteuersatz auf Warenlieferungen und Dienstleistungen liegt bei 7,6 %.
Auf gewisse Artikel des täglichen Bedarfs kommt ein reduzierter Mehrwertsteuersatz von 2,4 % zur Anwendung.
Besteuerung natürlicher Personen
Die Besteuerung natürlicher Personen erfolgt durch die Vermögens- und Erwerbssteuer, sowie durch die Nachlass-, Erbanfalls- und Schenkungssteuern.

