AG
Muster Satzungsstatuten
Art.1
Name und registrierter Sitz
Nach den Vorschriften des liechtensteinischen Personen- und Gesellschaftsrechtes (Art.261 ff) wurde eine Aktiengesellschaft mit dem Namen
Name der Aktiengesellschaft
mit registriertem Sitz im Fürstentum Liechtenstein gegründet. Die Gesellschaft ist auf unbestimmte Zeit errichtet.
Art.2
Grundkapital
Das Aktienkapital beträgt CHF.... und es wurden hierauf CHF ..... einbezahlt.
Es ist eingeteilt in .... Aktien von je CHF ... .
Für die Schulden der Aktiengesellschaft haftet nur das Aktienkapital.
Art.3
Gesellschaftszweck
Die Aktiengesellschaft hat den Zweck, .... (Gegenstand der Unternehmung).
Art.4
Generalversammlung
Die Generalversammlung ist das oberste Organ der Gesellschaft. Sie tritt einmal im Jahr zusammen.
Sie hat dabei folgende Befugnisse:
- Genehmigung der Jahresrechnung sowie Beschlussfassung über die Verwendung des
Jahresergebnisses.
- Entlastung des Verwaltungsrates.
- Bestellung und Abberufung der gesetzlichen Repräsentanten und des Verwaltungsrates.
- Festlegung des Zeichnungsrechtes der Verwaltung und der Liquidatoren.
- Auflösung der AG, Bestellung der Liquidatoren und Beschlussfassung über die
Verwendung des Liquidationsergebnisses.
Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst.
Art.5
Verwaltungsrat
Verwaltendes Organ der Gesellschaft ist der Verwaltungsrat. Er besteht aus einem oder mehreren Mitgliedern, die bevollmächtigt sind, die Geschäfte der Gesellschaft zu führen und sie ohne Einschränkungen gegenüber Dritten und Behörden (sowohl national als auch international) zu vertreten.
Der Verwaltungsrat bezeichnet die Personen, die zur Vertretung der Gesellschaft berechtigt sind, sowie den Umfang der Vertretung.
Art.6
Revisionsstelle
Die Revisionsstelle hat den Jahresabschluss zu prüfen und einen Bericht hierüber an die Generalversammlung zu übersenden.
Art.7
Kundmachungen
Die gesetzlich notwendigen Kundmachungen werden in gesetzlich vorgeschriebener Weise veröffentlicht.
Art.8
Gründungskosten
Die Kosten, die anlässlich der Gründung entstanden sind, haben die bzw. der Gründer zu tragen.
Datum, Unterschrift