LIECHTENSTEIN
Bankgeheimnis
Das Bankgeheimnis in Liechtenstein bezieht sich auf die persönlichen Daten der Kunden, die Art der Kontoführung, die Aufträge der Kunden usw.. Das liechtensteinische Bankengesetz verpflichtet auch die Behördenvertreter bei ihrer Tätigkeit das Bankgeheimnis als Amtsgeheimnis zu schützen.
Das Bankgeheimnis wird nur im Erbrecht und im Strafrecht ( im Rahmen der Geldwäsche und der Bekämpfung der organisierten Kriminalität ) punktuell durchbrochen , nicht jedoch im Zivilprozess- oder Steuerrecht (auch nicht durch ein Rechtshilfeersuchen, da dieses nicht gewährt wird).

